OLG Stuttgart - Urteil vom 23.10.2014
7 U 54/14
Normen:
VVG § 5a a.F.;
Fundstellen:
VersR
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 14.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 308/13

Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach wirksam erhobenem Widerspruch

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2014 - Aktenzeichen 7 U 54/14

DRsp Nr. 2014/17558

Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach wirksam erhobenem Widerspruch

Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs bei Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach wirksam erhobenem Widerspruch (Anschluss an BGH Urteil vom 7. 5. 2014, IV ZR 76/11).

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Kapitallebensversicherungsvertrages erfolgt nach den Grundsätzen der Saldotheorie. Dabei sind den vom Versicherungsnehmer geleisteten Prämien zu berücksichtigen, dass der Versicherer in der betreffenden Zeit Versicherungsschutz geleistet hat. Dieser ist zu bewerten wie die Prämien für eine Risikolebensversicherung.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 22 O 308/13 - vom 14. Februar 2014

abgeändert

und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 4.098,21 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. August 2013 zu bezahlen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin

zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Klägerin 2/3, die Beklagte 1/3, von den Kosten zweiter Instanz trägt die Klägerin 17/20, die Beklagte 3/20.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert: I. Instanz bis zu 26.000 Euro bis 7. Januar 2014

bis zu 22.000 Euro sodann.