Die Berufung des Klägers gegen das am 24.06.2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 17.245,87 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung von zwei Lebensversicherungsverträgen nach jeweils vom Kläger erklärtem Widerspruch.
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