1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 05.06.2008 - 3 O 302/08 - abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.718,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz seit dem 15.11.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 9/10, der Beklagte zu 1/10.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
6. Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 7.420,99 EUR.
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