OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.02.2012
7 U 72/11
Normen:
BGB § 280; BGB § 286; VVGEG Art. 1; VVG § 19; VVG § 21;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 04.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 74/10

Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag wegen unvollständiger Angaben zu den Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.02.2012 - Aktenzeichen 7 U 72/11

DRsp Nr. 2012/17123

Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag wegen unvollständiger Angaben zu den Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss

Die Frage, ob der Tatbestand einer Anzeigepflichtverletzung vorliegt, ist bei vor dem 01.01.2008 geschlossenen Versicherungsverträgen nach dem bei Abschluss des Vertrages geltenden Recht zu beurteilen. Lediglich die Bestimmung der Rechtsfolgen richtet sich nach neuem Recht.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 4.3.2011 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 4.3.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien seit dem ...2007 bestehende Versicherungsvertrag Nr. ... durch die Erklärung der Beklagten vom 2.4.2009 nicht beendet ist, sondern unverändert fortbesteht.