I.
Der Kläger nimmt das beklagte Autohaus auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen in Anspruch. Die Parteien streiten vor allem darüber, ob der Pkw im Zeitpunkt der Auslieferung mangelhaft war und ob eine etwaige Mangelhaftigkeit den erklärten Rücktritt vom Kauf rechtfertigen kann.
Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
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