OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.02.2022
5 U 53/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 301/19

Rückzahlung gewährter Versicherungsleistungen aus einem UnfallversicherungsvertragKeine Bindung des Unfallversicherers an die Erstbemessung einer InvaliditätSpäter erkannte Unrichtigkeit der Erstbemessung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 5 U 53/21

DRsp Nr. 2022/5677

Rückzahlung gewährter Versicherungsleistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag Keine Bindung des Unfallversicherers an die Erstbemessung einer Invalidität Später erkannte Unrichtigkeit der Erstbemessung

Ein Unfallversicherer muss sich die Neubemessung der Invalidität nicht vorbehalten haben, wenn er bei später erkannter Unrichtigkeit der Erstbemessung den bereits regulierten Betrag (teilweise) zurückverlangen will.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21. Mai 2021 - 14 O 301/19 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.053,26 Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

I.