1. Auf die Beschwerde des Kreisjugendamtes N. wird der Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 2. November 2021 -
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Hinsichtlich der ersten Instanz bleibt die Kostenentscheidung dem Familiengericht im Rahmen der Schlussentscheidung vorbehalten.
I.
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