OLG Bremen - Urteil vom 10.09.2003
1 U 12/03
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 § 474 § 475 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2004, 117
ZGS 2005, 116

Sachmängel eines PKW

OLG Bremen, Urteil vom 10.09.2003 - Aktenzeichen 1 U 12/03

DRsp Nr. 2004/19540

Sachmängel eines PKW

»1. Ein Pkw ist nur dann frei von Sachmängeln i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die seine Zulassung nach Maßgabe der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hindern oder seine Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen. 2. Zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung des Kaufgegenstands (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) gehört die Betriebsfähigkeit des Pkw i.S.d. Zulassungsvorschriften. 3. Der in einem Kaufvertrag zwischen einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler und einem Verbraucher durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbarte pauschale Gewährleistungsausschluss ist nach §§ 475 Abs. 1, 474 BGB unwirksam.«

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 § 474 § 475 Abs. 1 ;
Fundstellen
OLGReport-Bremen 2004, 117
ZGS 2005, 116