Aufgrund einer Bestellung vom 7. Juni 1991 erwarb der Kläger bei der Beklagten einen Pkw Mercedes-Benz Typ 600 SE zum Preis von insgesamt 205.732,61 DM. In der Betriebsanleitung, die Gegenstand der Vertragsverhandlungen war, ist der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs mit 20,7 l im Stadtzyklus, 11,8 l bei 90 km/h, 13,7 l bei 120 km/h und 15,4 l im "Euro-Mix", jeweils pro 100 Kilometer, angegeben.
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