LG Saarbrücken, vom 20.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 339/01
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2004 - Aktenzeichen 3 U 194/03
DRsp Nr. 2004/5748
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Nachweis der anspruchsbegründenden Tatsachen
Ein Anspruch des Klägers auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls gem. §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 1 StVG, §§ 823, 847 Abs. 1BGB a. F. in Verb. mit § 3 Abs. 1 und Abs. 2PflVG scheidet aus, wenn er nicht beweisen kann, dass die Kollision zwischen dem PKW des Beklagten und seinem Kraftrad (mit-) ursächlich war für das Entstehen der streitgegenständlichen Sach- und Personenschäden.