Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 12.01.2017 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich damit auch gegen die Kürzung ihres Anspruchs auf Ersatz einer Auslagenpauschale von ... € auf ... € wendet.
2.Auf die zulässige Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 12.01.2017, Az.
Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|