OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.11.1998
1 U 140/97
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)442d
r+s 1999, 278

Schadensersatz bei in Eigenregie durchgeführter Reparatur eines Kfz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.1998 - Aktenzeichen 1 U 140/97

DRsp Nr. 2003/16301

Schadensersatz bei in Eigenregie durchgeführter Reparatur eines Kfz

Ein Kfz-Eigentümer, der sein durch Unfall beschädigtes Fahrzeug in Eigenregie ordnungsgemäß und fachgerecht instandsetzt, kann diese Reparatur an sich unter Ausnutzung des 30%igen Integritätszuschlags abrechnen. Liegen jedoch die nachträglich ermittelten Kosten dieser Reparatur weit unter dem zuvor geschätzten Umfang, muss sich der Betroffene auf den niedrigeren Kostenbetrag verweisen lassen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)442d
r+s 1999, 278