OLG Bremen - Urteil vom 30.11.2018
2 U 44/18
Normen:
BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 25.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 664/17

Schadensersatz bei pflichtwidrig herbeigeführtem Zwangsabstieg einer Fußballmannschaft

OLG Bremen, Urteil vom 30.11.2018 - Aktenzeichen 2 U 44/18

DRsp Nr. 2018/18655

Schadensersatz bei pflichtwidrig herbeigeführtem Zwangsabstieg einer Fußballmannschaft

Musste die Fußballmannschaft eines Sportvereins infolge einer pflichtwidrig fehlerhaften Entscheidung des regionalen Fußballverbandes zwangsweise von der Regionalliga in eine untere Liga absteigen, so kann der Verein jedenfalls nach Ablauf mehrerer Spielzeiten nicht mehr die Wiedereingliederung in den Spielbetrieb der Regionalliga Nord im Wege der Naturalrestitution verlangen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen, 9. Zivilkammer, vom 25. April 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Urteile des Landgerichts Bremen sowie des Senats sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn und soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1;

Gründe: