I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.570 € festgesetzt.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz für von dieser nach einem Garagenabriss einbehaltene Buntsandsteine.
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