OLG Köln - Beschluss vom 21.09.2007
20 U 113/07
Normen:
BGB § 852 Abs. 1 ; StVG § 14; PflVG § 3 Nr. 3 S. 1-3; BGB § 404; BGB § 412;
Vorinstanzen:
LG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 720/06

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallEinrede der Verjährung

OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 20 U 113/07

DRsp Nr. 2020/14474

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Einrede der Verjährung

§ 3 Nr. 3 S. 3 PflVG ist nicht nur auf das Stammrecht des Geschädigten anzuwenden, sondern auch auf wiederkehrende Leistungen.

Tenor

werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat nach Beratung erwägt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat ( § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ) und auch die weiteren Voraussetzungen gemäß § 522 Abs. 2 Nr. 2, 3 ZPO vorliegen.

Normenkette:

BGB § 852 Abs. 1 ; StVG § 14; PflVG § 3 Nr. 3 S. 1-3; BGB § 404; BGB § 412;

Gründe

1. Die streitige Forderung unterlag gemäß § 852 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 14 StVG ab Kenntnis des Geschädigten, Herrn A, von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, der dreijährigen Verjährung. Diese Frist galt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 und 2 PflVG auch für den Direktanspruch gegen die Beklagte zu 2).