OLG Köln - Beschluss vom 01.12.2021
21 U 55/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7; VVG § 115; BGB § 249;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 381/19

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallSach- und fachgerechte Reparatur eines FahrzeugsHöhe von Mietwagenkosten

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 21 U 55/21

DRsp Nr. 2022/10590

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Sach- und fachgerechte Reparatur eines Fahrzeugs Höhe von Mietwagenkosten

Tenor

1.

Die Beklage wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.06.2021 - 17 O 381/19 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

2.

Den Parteien wird gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben. Zum Zwecke der Kostenersparnis wird die Rücknahme des Rechtsmittels angeregt.

3.

Der Streitwert wird auf 14.197,78 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; StVG § 7; VVG § 115; BGB § 249;

Gründe