Die Beklage wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.06.2021 -
Den Parteien wird gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben. Zum Zwecke der Kostenersparnis wird die Rücknahme des Rechtsmittels angeregt.
3.Der Streitwert wird auf 14.197,78 € festgesetzt.
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