Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. April 2021 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.927,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. November 2020 zu zahlen;
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten über 571,44 € vorgerichtliche Kosten freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufung beträgt 5.927,38 €.
(abgekürzt gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO)
I.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg.
1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG in Höhe von 5.927,38 € aus dem Verkehrsunfall vom 24.3.2020, für den die Beklagte zu 100% einstandspflichtig ist.
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