OLG Celle - Urteil vom 01.12.2021
5 U 131/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 498
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 29.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 361/19

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallTeilreparatur eines verunfallten KfzKein Anspruch der auf eine Teilreparatur entfallenden Mehrwertsteuer

OLG Celle, Urteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen 5 U 131/21

DRsp Nr. 2022/934

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Teilreparatur eines verunfallten Kfz Kein Anspruch der auf eine Teilreparatur entfallenden Mehrwertsteuer

Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur seines verunfallten Kfz vornimmt und nunmehr von dem Schädiger den Ersatz der fiktiven (vollen) Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend macht, kann nicht gleichzeitig die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordern.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Hildesheim vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 610,39 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe: