OLG Naumburg - Urteil vom 01.07.2021
2 U 183/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18; VVG § 115 Abs. 1;
Fundstellen:
VRS 2021, 74
VersR 2022, 427
Vorinstanzen:
LG Stendal, vom 28.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 61/17

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallVerdacht eines zum Zweck des Versicherungsbetrugs fingierten VerkehrsunfallsErwerbsausfallschaden eines Imkers

OLG Naumburg, Urteil vom 01.07.2021 - Aktenzeichen 2 U 183/20

DRsp Nr. 2022/951

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Verdacht eines zum Zweck des Versicherungsbetrugs fingierten Verkehrsunfalls Erwerbsausfallschaden eines Imkers

1. Zur Bewertung von Hilfstatsachen für die Feststellung eines zum Zweck des Versicherungsbetruges fingierten KFz.-Verkehrsunfalls (hier: kein Nachweis einer Verabredung zum Unfall). 2. Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag des Geschädigten zu angeblichen Gesundheitsschäden und zum Erwerbsausfallschaden als Imker.

I. 1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Oktober 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der Zivilkammer 3 des Landgerichts Stendal aufgehoben.

2. Der Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf einen 100 %-igen Ersatz aller ihm durch den Verkehrsunfall vom 23. Dezember 2016 entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 6.718,26 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25. März 2017 zu zahlen. Die Klage wird hinsichtlich der darüber hinaus geltend gemachten fiktiven Instandsetzungskosten abgewiesen.