Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 02.06.2021, Az.:
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2021.
Das Landgericht ist nach durchgeführter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass vorliegend von einem sog. ungeklärten Unfallgeschehen und damit im Ergebnis von einer hälftigen Schadensverteilung auszugehen sei.
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