OLG Dresden - Urteil vom 30.11.2021
4 U 1034/20
Normen:
BGB § 280; BGB §§ 630a ff.; BGB § 823; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 17.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1112/17

Schadensersatz nach einer gynäkologischen OperationPflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung über die Notwendigkeit einer ambulanten BehandlungKeine Kontraindikation der Entfernung eines Eileiters und der Gebärmutter

OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2021 - Aktenzeichen 4 U 1034/20

DRsp Nr. 2022/1569

Schadensersatz nach einer gynäkologischen Operation Pflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung über die Notwendigkeit einer ambulanten Behandlung Keine Kontraindikation der Entfernung eines Eileiters und der Gebärmutter

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung über die Notwendigkeit einer ambulanten Behandlung kann nicht gerügt werden, wenn diese Behandlung auch unabhängig von einem ärztlichen Hinweis aufgenommen wurde.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 17.04.2020 - 4 O 1112/17 - wird auf ihre Kosten

z u r ü c k g e w i e s e n .

2. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280; BGB §§ 630a ff.; BGB § 823; BGB § 831;

Gründe:

I.