Das Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt; es hat ihn außerdem verurteilt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM nebst Zinsen an die Nebenklägerin zu zahlen. Mit seiner gegen dieses Urteil gerichteten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
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