LG Marburg - Urteil vom 28.03.1991
2 O 381/89
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/225

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %

LG Marburg, Urteil vom 28.03.1991 - Aktenzeichen 2 O 381/89

DRsp Nr. 1996/2225

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %

6000 DM [3000 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/5 für einen 79jährigen Mann aus Verkehrsunfall wegen komplizierter, offener Trümmerfraktur von Schien- und Wadenbein.100 Tage stationäre Behandlung (3 KH-Aufenthalte) mit Hautverpflanzung und operativer Einsetzung einer Platte. Komplizierter Heilungsprozeß.Zwei Jahre nach Unfall immer noch auf Gehhilfe angewiesen. Bewegungseinschränkung des linken Knies ist auf Dauer zu erwarten.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/225