OLG Hamm - Urteil vom 27.09.2000
13 U 80/00
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; PflVersG § 3 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18 ; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; ZPO § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2002, 93
OLGReport-Hamm 2002, 93
SP 2001, 82
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 493/99

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 % -hier: verkehrswidriges Linkseinordnen des Verkehrsvorfahrtberechtigten

OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 80/00

DRsp Nr. 2001/975

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 % -hier: verkehrswidriges Linkseinordnen des Verkehrsvorfahrtberechtigten

1. »Zur Haftungsverteilung, wenn ein PKW schon vor Beginn der Linksabbiegerspur unter Überfahren der durchgezogenen Mittellinie an einer Fahrzeugschlange vorbeifährt und dann mit dem von rechts aus untergeordneter Straße kommenden Querverkehr kollidiert, der durch eine Lücke nach links abbiegen will (hier: 1/3 Haftung des Vorfahrtsberechtigten).«2. 500 DM [250 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Verstauchung der Hals- und Brustwirbelsäule mit einer MdE von 100 % für 14 Tage.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ; PflVersG § 3 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18 ; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; ZPO § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Schadensersatz und ein Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, der sich am Juni 1999 in S ereignete. Der Kläger befuhr gegen 9.00 Uhr mit seinem Pkw Ford Escort die H Straße (Bundesstraße 68) aus Richtung B kommend in Richtung H. Er wollte an der Kreuzung B Straße nach links in Richtung S abbiegen.