KG - Urteil vom 18.11.1991
12 U 11/90
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/15
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 80/89

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

KG, Urteil vom 18.11.1991 - Aktenzeichen 12 U 11/90

DRsp Nr. 1996/555

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

9000 DM [4500 EUR] Schmerzensgeld für 49jährigen Mann aus Verkehrsunfall wegen Schleudertrauma der Hals- und der Lendenwirbelsäule sowie unfallbedingter Pankreatitis(akute Entzündung der Bauspeicheldrüse) mit einer MdE von 100 % für 228 Tage.51 Tage stationäre Behandlung.Die Pankreatitis wurde teilweise unter Absaugen des Magensaftes und zeitweise gesperrter Flüssigkeitsaufnahme behandelt, schmerzhafte und Übelkeit und Erbrechen hervorrufende Behandlung. Ambulante Weiterbehandlung. Verbleibende Unverträglichkeit von fetten Speisen und Alkohol.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Vorinstanz: LG Berlin, vom 23.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 80/89