LG Aachen - Urteil vom 25.11.1989
4 O 432/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/857

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Aachen, Urteil vom 25.11.1989 - Aktenzeichen 4 O 432/81

DRsp Nr. 1996/1579

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

150 DM [75 EUR] Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls für Abschürfungen am Knie und am Rist; Arbeitsunfähigkeit von 13 Tagen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/857