LG Bielefeld - Urteil vom 21.02.1991
8 O 377/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/152

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Bielefeld, Urteil vom 21.02.1991 - Aktenzeichen 8 O 377/89

DRsp Nr. 1996/1712

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1500 DM [750 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen HWS-Beschwerden, Kopfschmerzen und Unwohlsein mit einer MdE von 100 % für 30 TageMehrmalige ambulante Behandlung.Vorherrschend Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/152