LG Frankenthal - Urteil vom 09.03.1989
5 O 585/87
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2024

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Frankenthal, Urteil vom 09.03.1989 - Aktenzeichen 5 O 585/87

DRsp Nr. 1996/1904

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma. Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte für zwei Wochen und zwei Tage.Die Kammer ließ sich von der Entscheidung LG Augsburg vom 19.11.1986 - 4 S 3743/86 - DfS Nr. 1993/922 = ZfS 1987, 39 leiten.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/2024