LG Hanau - Urteil vom 07.02.1991
7 O 1588/90
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/197

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Hanau, Urteil vom 07.02.1991 - Aktenzeichen 7 O 1588/90

DRsp Nr. 1996/1982

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

3000 DM [1500 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen stumpfem Bauchtrauma, Halswirbelsäulen- und Thoraxprellung sowie Platzwunde am linken Ohr mit einer MdE von 100 % für 47 Tage und von 50 % für 34 Tage7 Tage stationäre Behandlung.Zeitweilig Kopfschmerzen und Bewegungseinschränkung durch die Prellung; Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/197