LG München I - Urteil vom 25.07.1991
19 O 23665/90
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/234

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG München I, Urteil vom 25.07.1991 - Aktenzeichen 19 O 23665/90

DRsp Nr. 1996/2252

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

6000 DM [3000 EUR] Schmerzensgeld für eine Schauspielerin aus Verkehrsunfall wegen Schleudertrauma der Halswirbelsäule mit Schmerz im Scheitel- und Nackenbereich, leichtem Schwindelgefühl mit einer MdE von 100 % für 81 Tage, 50 % für 34 Tage, 30 % für 92 Tage, 20 % für 122 Tage und 10 % für 92 Tage.Sehr verlangsamte Abheilung der Unfallbeschwerden aufgrund erheblicher degenerativer Veränderungen der Halswirbelsäule mit vorbestehendem "Reizzustand".