Die Kläger machen als Erben des am 28. Mai 1996 verstorbenen Kontrolleurs H S (früherer Kläger) Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend. Außerdem beantragen sie die Feststellung, daß die Beklagten alle zukünftigen, auf den Verkehrsunfall zurückzuführenden Schäden ersetzen müssen.
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