Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Mai 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden im ersten Absatz seines Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "2007" "2006" und statt "Kalenderjahr" "Kalendervierteljahr" heißt; das angefochtene Urteil in seiner berichtigten Fassung wird teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung insgesamt wie folgt neu gefasst:
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