LG Hanau - Urteil vom 18.10.1989
4 O 840/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1989, 406

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Hanau, Urteil vom 18.10.1989 - Aktenzeichen 4 O 840/89

DRsp Nr. 2007/21750

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

10000 DM [5000 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Orbitabodeneffektfraktur mit Aufbißbehelf zur Kiefergelenkentlastung, Monokelhämatom und nicht dislocierter Nasenbeinfraktur mit einer MdE von 100 % für 21 Tage. Leichte Bewegungsbeeinträchtigung des linken Unterlides.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1989, 406