BGB § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 81
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Stade, Urteil vom 07.12.1988 - Aktenzeichen 1 S 54/88
DRsp Nr. 2007/21790
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
4000 DM [2000 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Fraktur des Fersenbeins, ausgedehnte Quetschungen des rechten Mittelfußes.14 Tage stationäre Behandlung. Über fünf Monate nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit gegeben.Der Geschädigte ist bei sprtlicher Betätigung stark beeinträchtigt.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;