AG Altena - Urteil vom 15.06.1989
1 C 27/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 81

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Altena, Urteil vom 15.06.1989 - Aktenzeichen 1 C 27/89

DRsp Nr. 2007/21801

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

300 DM [150 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen einer Unterschenkelprellung mit zehntägiger Arbeitsunfähigkeit.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1990, 81