AG Hannover - Urteil vom 22.09.1989
537 C 8878/89
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1989, 373

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Hannover, Urteil vom 22.09.1989 - Aktenzeichen 537 C 8878/89

DRsp Nr. 2007/21825

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

700 DM [350 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann (Leichtathleten) wegen eines HWS- und LWS-Syndroms mit einwöchiger Arbeitsunfähigkeit. Nicht berücksichtigt wurde, daß der Geschädigte infolge der Verletzungen seinen Stammplatz in der 4 x 400-Meter-Staffel verlor.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1989, 373