BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 81
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Mühlheim, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 23 C 711/88
DRsp Nr. 2007/21841
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
800 DM [400 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Syndroms und damit verbundener schmerzhafter Einschränkung der Rotation und Kopfbewegung mit andauernder Steilstellung der Halswirbelsäule.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;