AG Viersen - Urteil vom 01.09.1989
17 C 539/88
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 153

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Viersen, Urteil vom 01.09.1989 - Aktenzeichen 17 C 539/88

DRsp Nr. 2007/21857

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

750 DM [375 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Syndroms mit zunächst sechswöchiger ambulanter Behandlung. Drei Monate nach dem Unfall traten erneut Verspannungsschmerzen im Nacken auf.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1990, 153