Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im übrigen - das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Tenor:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 17. 000, 00 DM nebst 4 Zinsen seit dem 27. November 1998 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 9. 985, 48 DM nebst 4 % Zinsen von 7. 787, 38 DM seit dem 27. November 1998 und von weiteren 2. 198, 10 DM seit dem 11. Juli 2000 zu zahlen.
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