Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau vom 03.03.1998 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 DM nebst 4 % Zinsen hierauf seit dem 13.08.1996 zu zahlen.
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