Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.06.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
1.30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und zwar die Beklagten zu 1. und 2. ab dem 28.02.2013, und die Beklagte zu 3. ab dem 20.03.2013,
2.5.025,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2013,
3.87.726,38 € (= 110.226,38 € - 22.500,00 €)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
und zwar
a)die Beklagten zu 1. und 2.
-aus 22.500,00 € seit dem 28.02.2013 bis zum 03.08.2015 und
-aus 7.661,82 € (1.302,60 € + 3 x 2.1197,74 €) seit dem 28.02.2013 und
- b) - - - 4.
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