OLG Bremen - Urteil vom 25.11.2021
5 U 63/20
Normen:
BGB § 630f Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 368
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 02.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 1708/17

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Aufklärungsfehler und BehandlungsfehlerOperative Begradigung einer NasenscheidewandAusreichende Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Entscheidung über eine Einwilligung

OLG Bremen, Urteil vom 25.11.2021 - Aktenzeichen 5 U 63/20

DRsp Nr. 2021/18795

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler Operative Begradigung einer Nasenscheidewand Ausreichende Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch und Entscheidung über eine Einwilligung

1. Da nach § 630e Abs. 2 Nr. 2 BGB die Aufklärung über die Risiken einer Operation so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann, ist eine Einwilligung, die durch Unterzeichnung des Aufklärungsformulars unmittelbar nach dem Ende des Aufklärungsgesprächs erfolgt, im Regelfall unwirksam, weil dieser zeitliche Ablauf dem Patienten nicht die Möglichkeit eröffnet, den Inhalt des Aufklärungsgesprächs so zu verarbeiten, dass er sich wohlüberlegt entscheiden kann (im Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2019 - I-5 U 29/17). 2. Die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Patienten durch die spätere stationäre Aufnahme ins Krankenhaus wird regelmäßig daran scheitern, dass einerseits dem Patienten das für die Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung notwendige Erklärungsbewusstsein fehlen wird und andererseits das Krankenhaus dem Verhalten des Patienten keinen Erklärungswert beimessen wird, solange beiden das Bewusstsein der Unwirksamkeit der Einwilligung fehlt.