OLG Braunschweig - Urteil vom 18.11.2021
9 U 67/18
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 13.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2628/13

Schadensersatz wegen einer angeblich fehlerhaften BehandlungHinweis auf die Notwendigkeit sofortiger fachärztlicher BehandlungNicht festzustellende Anzeichen für eine Missachtung eines Hinweises

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen 9 U 67/18

DRsp Nr. 2022/16184

Schadensersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Behandlung Hinweis auf die Notwendigkeit sofortiger fachärztlicher Behandlung Nicht festzustellende Anzeichen für eine Missachtung eines Hinweises

Erteilt ein Arzt in Erfüllung seiner therapeutischen Aufklärungspflicht unwiderlegt dem Patienten den gebotenen Hinweis, sich noch am selben Tag in fachärztliche Behandlung zu begeben, so muss er jedenfalls bei nicht festzustellenden Anzeichen für eine Missachtung seines Hinweises (vgl. OLG München, Urteil vom 19. September 2013 - 1 U 2071/12, Rn. 27, juris) - dies neben der Ausstellung eines Überweisungsscheins nicht ausdrücklich dokumentieren, da es dafür an der medizinischen Notwendigkeit fehlt; denn für den Nachbehandler ist es nicht von Bedeutung, warum sich der Patient in der gebotenen Weise noch am selben Tag in seine Behandlung begibt; tut der Patient das aber nicht, indem er den Hinweis unvorhersehbar nicht befolgt, hätte eine Dokumentation des ihm erteilten therapeutischen Hinweises allenfalls für einen gegen den erstbehandelnden Arzt geführten Rechtsstreit eine Relevanz, auf die es im Rahmen des § 630f BGB indes nicht ankommt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. September 2018 - 4 O 2628/13 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.