OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.10.2021
18 U 179/19
Normen:
HGB § 425; BGB § 398; VVG § 86;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 24.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 28/18

Schadensersatz wegen eines Verlusts von TransportgutBegriff des qualifizierten VerschuldensBesonders schwerer Pflichtenverstoß eines FrachtführersEinschlägig vorbestrafte Fahrer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2021 - Aktenzeichen 18 U 179/19

DRsp Nr. 2022/11799

Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten Verschuldens Besonders schwerer Pflichtenverstoß eines Frachtführers Einschlägig vorbestrafte Fahrer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 24.04.2019, Az. 41 O 28/18, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 37.495,41 EUR nebst 5 % Zinsen aus 49.261,26 EUR vom 10.02.2017 bis zum 16.03.2018 und aus 37.495,41 EUR seit dem 17.03.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention hat die Streithelferin selbst zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 425; BGB § 398; VVG § 86;

Gründe

A.