OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.12.2021
4 U 30/21
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281; BGB § 421;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 123/17

Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher BeratungDrohende Entziehung einer Kassenarztzulassung wegen gröblicher Verletzung vertragsärztlicher PflichtenRat zum Verzicht auf eine kassenärztliche ZulassungGrundsätze zur Schadensberechnung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2021 - Aktenzeichen 4 U 30/21

DRsp Nr. 2022/3143

Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung Drohende Entziehung einer Kassenarztzulassung wegen gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten Rat zum Verzicht auf eine kassenärztliche Zulassung Grundsätze zur Schadensberechnung

1. Ein Rechtsanwalt verhält sich nicht pflichtwidrig, wenn er dem mit einem Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung auf Entziehung der Kassenarztzulassung wegen gröblicher Verletzung seiner vertragsärztlichen Pflichten konfrontierten Mandanten unter zutreffender Berücksichtigung aller im Beratungszeitpunkt bekannten tatsächlichen und rechtlichen Umstände empfiehlt, freiwillig auf die Zulassung zu verzichten. 2. Nimmt der Mandant nach freiwilligem Verzicht auf die Kassenarztzulassung den Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Beratung auf Schadensersatz in Anspruch, sind bei der Schadensberechnung die hypothetische Vermögenslage bei Fortführung auch der vormaligen vertragsärztlichen Praxis und die reale Vermögenslage nach Zulassungsverzicht jeweils in Gänze einander gegenüber zu stellen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.02.2021 (Aktenzeichen 9 O 123/17) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.