OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.11.2021
5 U 20/19
Normen:
BGB § 177; VVG § 61 Abs. 1 S. 2; VVG § 62; VVG § 63 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 243/17

Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen VersicherungsvertragsUnterbliebene ordnungsgemäße Belehrung eines VersicherungsnehmersNichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers als Beweiserleichterung zu Gunsten eines Versicherungsnehmers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen 5 U 20/19

DRsp Nr. 2022/923

Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags Unterbliebene ordnungsgemäße Belehrung eines Versicherungsnehmers Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers als Beweiserleichterung zu Gunsten eines Versicherungsnehmers

Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten aus Anlass eines Versichererwechsels (hier: Abschluss eines Vertrages zur Absicherung schwerer Krankheiten oder Unfälle bei gleichzeitiger Kündigung einer vorbestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung).

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2019 - 14 O 243/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 69.422,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 177; VVG § 61 Abs. 1 S. 2; VVG § 62; VVG § 63 S. 2;

Gründe:

I.