LG Essen, vom 19.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 127/03
Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem versicherten Schaden
OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2004 - Aktenzeichen 20 U 48/04
DRsp Nr. 2005/497
Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem versicherten Schaden
»Vermeidet ein Lastkraftfahrer durch eine Vollbremsung einen unverschuldeten Auffahrunfall, so ist die gegnerische Versicherung zum Ersatz des durch die Rettungshandlung bedingten Schaden inform einer Beschädigung der Zugmaschiene durch die Ladung verpflichtet. Auf die subjektive Vorstellung des Fahrers, der dadurch nicht den Schaden vermeiden, sondern sein Leben retten wollte, kommt es dabei nicht an, da auch ein spontanes, aus dem Unterbewusstsein kommendes Handeln Rettungsmaßnahme i.S.d. § 63VVG sein kann.«
Die Klägerin begehrt mit Rücksicht auf eine bei der Beklagten genommenen Vollkaskoversicherung einen Betrag von 13.150,12 EUR nebst Zinsen als Rettungskosten (§ 63VVG).
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