LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.03.2021
3 Sa 261/19
Normen:
LfTV § 8 Abs. 2; BGB § 249; ZPO § 138; AGG §15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 27.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3327/18

Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter StellenbesetzungDarlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Kausalzusammenhang von rechtswidrigem Handeln und SchadenAnforderungen an Verwirkung eines AnspruchsBenachteiligung eines Arbeitnehmers wegen seiner ethnischen Herkunft

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 261/19

DRsp Nr. 2021/15188

Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Stellenbesetzung Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Kausalzusammenhang von rechtswidrigem Handeln und Schaden Anforderungen an Verwirkung eines Anspruchs Benachteiligung eines Arbeitnehmers wegen seiner ethnischen Herkunft

1. Dem Arbeitnehmer steht bei fehlerhafter Nichtbesetzung der Stelle durch ihn ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu. 2. Der Arbeitgeber muss zur Abwendung des Schadensersatzanspruchs darlegen und beweisen, dass eine andere Ursache für den eingetretenen Schaden verantwortlich ist. Der bloße Hinweis auf eine mögliche spätere Versetzung an einen anderen Arbeitsort ist nicht ausreichend. 3. Die Ansprüche des Arbeitsnehmers auf Schadensersatz sind mangels Umstandsmoment nicht verwirkt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.06.2019 - 10 Ca 3327/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LfTV § 8 Abs. 2; BGB § 249; ZPO § 138; AGG §15 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten ein Schadenersatzanspruch zusteht.