OLG Koblenz - Grundurteil vom 29.06.2000
5 U 1687/99
Normen:
BGB § 989 ;
Fundstellen:
NJW 2002, 617
OLGReport-Koblenz 2002, 81
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 08.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 329/96

Schadensersatzanspruch bei gutgläubiger Besitzmittlerschaft

OLG Koblenz, Grundurteil vom 29.06.2000 - Aktenzeichen 5 U 1687/99

DRsp Nr. 2003/6894

Schadensersatzanspruch bei gutgläubiger Besitzmittlerschaft

»1. Der gutgläubige Besitzmittler schuldet dem Eigentümer Schadensersatz, wenn ein wertvolles Violincello ohne die gebotenen Sicherungsmaßnahmen an einen Unbekannten übergeben wird, der sich durch einen gefälschten Führerschein legitimiert und das Musikinstrument nicht zurückbringt. Maßgeblich ist insoweit nicht die in Fachkreisen übliche, sondern die verkehrserforderliche Sorgfalt.2. Hat das erstinstanzliche Gericht ein Grund- und Teilurteil erlassen und hat die Teilentscheidung keine tragfähige Grundlage, ist das Berufungsgericht befugt, das gesamte Betragsverfahren an sich zu ziehen.«

Normenkette:

BGB § 989 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Eigentümer eines Violincellos. Dieses Instrument ist nach dem Klagevorbringen bei der Beklagten durch einen Trickdiebstahl entwendet worden. Der Kläger begehrt daher 180.000 DM Schadensersatz von der Beklagten, die unter der Firma "Musik - L." ein Geschäft betrieb, in dem sie sich mit dem Erwerb und der Weiterveräußerung von Musikinstrumenten befasste. Ihr Ehemann, der Zeuge L., war dort angestellt.