OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.07.2019
1 U 170/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 844 Abs. 2 ; StVO § 9 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 15.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 373/13

Schadensersatzanspruch nach einem VerkehrsunfallEntgangener UnterhaltKollision zwischen rechtsabbiegendem Lkw und einem FahrradfahrerSorgfaltspflichten eines Fahrers eines Lkw

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2019 - Aktenzeichen 1 U 170/18

DRsp Nr. 2020/2185

Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall Entgangener Unterhalt Kollision zwischen rechtsabbiegendem Lkw und einem Fahrradfahrer Sorgfaltspflichten eines Fahrers eines Lkw

1. Allein das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers nach rechts befreit einen Lkw-Fahrer nicht davon, sich sorgfältig zu vergewissern, dass während seines Stehens während der Rotlichtphase kein bevorrechtigter Radfahrer zu ihm aufschließt und an seinem Lkw entlang fährt. 2. Ein wartender Lkw-Fahrer muss sich vor dem Rechtsabbiegen vergewissern, dass sich rechts neben seinem Fahrzeug keine Radfahrer eingeordnet haben.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.11.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 373/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden - unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 24.02.2015 (3 O 373/13) - als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

1.

eine monatliche Rente in Höhe von 241,74 € für insgesamt 147 Monate beginnend ab August 2011 und

2.

außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.317,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, und zwar die Beklagte zu 2. seit dem 17.12.2013 und der Beklagte zu 1. seit dem 23.12.2013

zu zahlen.